Bürgerversammlung

30.09.2022

Am Dienstag, den 25. Oktober 2022 findet ab 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle, Stroblhofweg 8 in Grafenaschau eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwaigen sind hierzu recht herzlich eingeladen. Nach dem Bericht des 1. Bürgermeisters Hubert Mangold werden in der Bürgerversammlung die aus der Bevölkerung schriftlich gestellten Anfragen beantwortet.

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, wird gebeten, dass Wünsche, Anträge und Anfragen bis spätestens 16.10.2022 bei der Gemeinde Schwaigen schriftlich eingereicht werden. Alle bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anfragen werden in der Bürgerversammlung beantwortet. Während der Versammlung gestellte Fragen werden, soweit möglich, sofort geklärt. Soweit eine sofortige Beantwortung nicht möglich ist, werden diese Fragen innerhalb der vorgeschriebenen 3-Monats-Frist behandelt.

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass nur solche Themen in der Bürgerversammlung behandelt werden können, die für den gesamten Ort und den überwiegenden Teil der Bevölkerung von Bedeutung sind.

Persönliche Anliegen können in der Bürgerversammlung keine Berücksichtigung finden.

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