Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl 2023

27.02.2023

Der Gemeinderat hat in diesem Jahr wieder die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Schöffenperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Dieses Mal ist es so, dass die Bewerbungsunterlagen von Interessenten als Jugendschöffen nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Amt für Kinder, Jugend und Familie – eingereicht werden sollen.

Wer gewillt ist, das Amt eines Schöffen zu übernehmen, bewerbe sich bitte persönlich oder schriftlich im Rathaus, Ordnungsamt bis spätestens Donnerstag, den 30. März 2023.

Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Darüber hinaus wird von jedem Bewerber verlangt, dass er das 25. Lebensjahr vollendet und bis zum Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in den Gemeinden Ohlstadt, Eschenlohe, Großweil oder Schwaigen wohnhaft ist.

Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich hierfür bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Bewerbung Schöffenwahl
Bewerbung Jugendschöffenwahl
Informationen zum Schöffenamt

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