Die Gemeinde Schwaigen entwickelt und verkauft im Ortskern Grundstücke zu gewerblichen Zwecken.
Folgende Nutzungen sind zulässig:
- Betriebe des Beherbungsgewerbes
- Schank und Speisewirtschaften
- Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnen
- Räume für freie des Gesundheitswesen
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, sportliche und soziale Zwecke
- Wohnungen für Aufsicht- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter
- Wohnungen in den MI Grundstücken ab 1.OG möglich
Die Gemeinde lädt interessierte Unternehmen und Personen zur Abgabe einer Interessensbekundung ein.
Die Interessensbekundung sollte folgende Angaben enthalten:
- Name des Unternehmens oder der Person
- Kontaktdaten
- Art der baulichen Nutzung, an der Sie interessiert sind
- Beispiele für bereits realisierte Projekte
- Hinweise auf Nachhaltigkeit und Qualität der Bauweise
- Konkrete Vorschläge für ein Konzept
Es besteht die Möglichkeit, Grundstücke zusammen zu legen und im Gesamten zu entwickeln.
In der ersten Stufe soll das Konzept kurz dargelegt werden. Liegen mehrere Konzepte vor, behält sich die Gemeinde in einer zweiten Stufe eine Konzeptvergabe vor, in der dann Details zu den konkreten Kriterien abgefragt werden.
Abgabefrist
Die Interessensbekundung ist bis zum 30.11.2023 schriftlich an die Gemeinde Schwaigen zu richten.